Deutsche Rentenversicherung

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Gesundheits- und Krankenpfleger*in (m/w/div)

Auf einem Blick

  • Ort:  Bad Homburg
    Eintrittsdatum: sofort
    Bewerbungsfrist:  01.06.2023
    Ausschreibungsnummer: 8070-18-25-2022
    Beschäftigung: Vollzeit / Teilzeit unbefristet
    Vergütung: Entgeltgruppe P7 TV EntgO-DRV

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Vorteile

Bad Homburg zeichnet sich durch eine hohe Lebensqualität aus. In reizvoller Lage an der Schnittstelle von Natur und Kultur gelegen, können Sie alle Annehmlichkeiten eines modernen, aufgeschlossenen Lebensstils genießen. Sie profitieren von kulturellen Angeboten ebenso wie von einem hohen Freizeitwert. Alle höheren Schulen sind am Ort, die verkehrstechnische Anbindung auch an den Flughafen Frankfurt ist ideal und das Arbeitsplatzangebot für eventuelle Familienangehörige ist reichhaltig.

Tätigkeitsbereich

Das Reha-Zentrum Bad Homburg, Klinik Wingertsberg der Deutschen Rentenversicherung Bund, ist eine Rehabilitationsklinik mit 219 Betten bestehend aus den Abteilungen Onkologie und Psychosomatik.

Ihre Aufgaben

  • Sie versorgen, pflegen und betreuen die Patient*innen der Rehabilitationsklinik.

Die Tätigkeit erfordert den sicheren Umgang mit dem PC (zum Beispiel Word, Excel, KLInet).

Wir erwarten

  • Sie verfügen über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpfleger*in"

Wir bieten

  • Einen vielseitigen und anspruchsvollen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
  • Arbeit in einem multiprofessionellen und kollegialen Team
  • Fort und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Familienfreundliche Arbeitszeiten
  • Vielfältige Angebote in Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements

Hinweis
Diese Stellenausschreibung bezieht sich auf einen Bereich, in dem Frauen im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes unterrepräsentiert sind. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sehen daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung verpflichtend ist und vor einer Einstellung nachzuweisen ist.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.

Weitere Informationen

Bewerber*innen, die sich in der engeren Auswahl befinden, werden zu einem Gespräch eingeladen.

Kontakt

Anna Birke