Deutsche Rentenversicherung

Beschäftigte*n im Schreibdienst für Ärzt*innen (m/w/div)

Auf einem Blick

  • Ort: Bad Homburg
  • Bewerbungsfrist: 30.04.2025
  • Eintrittsdatum: 01.06.2025
  • Beschäftigung: Teilzeit, 30,00 Std. unbefristet
  • Vergütung: Entgeltgruppe 3 TV Entg0-DRV
  • Ausschreibungsnr.: 17-18-09-2025

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Vorteile

Bad Homburg zeichnet sich durch eine hohe Lebensqualität aus. In reizvoller Lage an der Schnittstelle von Natur und Kultur gelegen, können Sie alle Annehmlichkeiten eines modernen, aufgeschlossenen Lebensstils genießen. Sie profitieren von kulturellen Angeboten, ebenso wie von einem hohen Freizeitwert. Alle höheren Schulen sind am Ort, die verkehrtstechnische Anbindung auch an den Flughafen ist ideal und das Arbeitsplatzangebot für eventuelle Familienangehörige ist reichhaltig.

Tätigkeitsbereich

Das Reha-Zentrum Bad Homburg, Klinik Wingertsberg der Deutschen Rentenversicherung Bund, ist eine Rehabilitationsklinik mit 219 Betten bestehend aus den Abteilungen Onkologie, Psychosomatik und duale Rehabilitation Psychoonkologie.

Ihre Aufgaben

  • Sie führen Schreibarbeiten nach Diktat oder schriftlicher Vorlage aus.
  • In Ihren Aufgabenbereich fällt auch das Ausführen von einfachen Büro- und Registraturarbeiten sowie Kopier-/Scan-Arbeiten und Telefondienst

Die Tätigkeit erfordert den sicheren Umgang mit dem PC (z.B. Word, Excel) und ist verbunden mit dem Lesen und Schreiben medizinischer Fachbegriffe.

Wir erwarten

  • Sie verfügen über nachgewiesene Schreibfertigkeiten mit einer Anschlagszahl von mindestens 150 Anschlägen pro Minute.

Wir bieten

- Einen vielseitigen und anspruchsvollen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst.

- Arbeit in einem multiprofessionellen und kollegialen Team.

- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

- Familienfreundliche Arbeitszeiten.

- Vielfältige Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Hinweis
Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung (Geborene nach dem 31.12.1970) Pflicht ist und vor einer Einstellung nachgewiesen werden muss.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.

Weitere Informationen

Bewerber*innen, die sich in der engeren Auswahl befinden, werden zu einem Gespräch eingeladen.

Kontakt

anna_birke